Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir Rechnungen ausschließlich als elektronische Rechnung aus. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Damit Ihre Rechnungen Sie weiterhin erreichen, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
Die Papierrechnung per Post ist ab 2027 keine gültige Rechnung mehr.
Nur mit der elektronischen Rechnung können Sie die Vorsteuer geltend machen.
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Die Papierrechnung per Post ist ab 2027 keine gültige Rechnung mehr.
Nur mit der elektronischen Rechnung können Sie die Vorsteuer geltend machen.
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.
Nach Ihrer Bestätigung stellen wir den Rechnungsversand um. Sie müssen nichts installieren.
Als gewohntes PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten (ZUGFeRD), das Sie wie gewohnt öffnen und ausdrucken können.
Eine Rechnung in einem festgelegten elektronischen Format, das Buchhaltungsprogramme automatisch lesen können. Wir verwenden ZUGFeRD: Sie erhalten ein gewohntes PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich maschinenlesbar enthalten sind.
Nein. Ein E-Mail-Postfach genügt.
Die Adresse, an die Ihre Rechnungen gehen sollen. Am besten ein Postfach, das regelmäßig abgerufen wird.
Damit Ihre Rechnungen sicher bei Ihnen ankommen, prüfen wir jede Adresse einmal. Sie erhalten dazu eine E-Mail mit einem Link. Erst nach Ihrer Bestätigung stellen wir den Rechnungsversand um.
Oben rechts auf jeder Rechnung von uns.
Bitte melden Sie jede Kundennummer einzeln an.
Nein. Wenn Sie Ihre Rechnungen bereits per E-Mail erhalten, ist alles erledigt.
Füllen Sie das Formular einfach erneut aus. Die neue Adresse ersetzt die alte.
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